Oft ist die schnelle Reaktion und zutreffende Ermittlung der Schadensursache unerlässlich.
Technische Begutachtungen zu Ursache, Verantwortung, Schadenumfang und Schadenbeseitigung erfolgen gemäß Auftragsumfang.
Optional sind Ausarbeitungen zu konkreten detaillierten Fragestellungen.
Bei Bedarf stehen wir gern für eine professionelle kaufmännische Unterstützung in der der Schadenregulierung an Ihrer Seite.
Ein Mehrwert für Kunden kann in der Unterstützung eines Schadenmanagements jedoch ohne Planungsleistung oder Bauleitung erreicht werden.
Im Versicherungsschaden ist die Aufgabe die Feststellung zur Schadenursache, Umfang und Höhe. Dies ist innerhalb der zugrunde-liegenden Verträge technisch vorzunehmen.
Bezugsgrundlage sind versicherte Sachen, versicherte Kosten, Neu- und Zeitwerte, sowie ggfs. Abgrenzungen von Wertvorteilen unter den haftpflichtrechtlichen Gesichtspunkten.
Bei Gerichtsaufträgen des ö.b.u.v. SV ist in der Regel allein eine Beantwortung von konkreten Fragestellungen der Beweisbeschlüsse zum Schaden innerhalb des Bestellungsgebietes bindend.
Bei Privatgutachten ist das Ziel einer beauftragten Begutachtung die Beratung und Beantwortung von konkreten Fragestellungen des Auftraggebers.
Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt in der Regel als reine Dienstleistung zum Zeitnachweis auf Basis
eines vereinbarten Stundenverrechnungssatzes sowie dem Ersatz von sonstigen Aufwendungen.
Dies kann unter Zugrundelegung der Vorgaben des JVEG erfolgen.
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